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AGB
/ Demare
D.I.E. Service GmbH 1. Bei
vorgenannter Firma, Demare D.I.E. Service GmbH, handelt es sich um einen Betrieb mit
Hauptsitz in Berlin.
Dieser Betrieb befasst sich Errichtung von elektrotechnischen und
informationstechnischen Anlagen als
Meisterbetrieb, mit dem Einzelhandel von Elektrogeräten aller Art sowie
Montage und Verkauf von Artikeln der Unterhaltungselektronik. 2. Die
Firma, kurz Demare Service GmbH genannt, ist angeschlossen an die
Handwerkskammer und Mitglied in der Elektroinnung Berlin und verfügt über Eintragungen in alle
erforderlichen Installateurverzeichnisse z.B. Vattenfall, EDIS. 3. Die
Demare Service GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 83362. Gerichtsstand ist
Berlin. 4. Alle
mündlich, telefonisch und schriftlichen Aufträge gelten als verbindlich und
können nur mit rechtzeitiger Ankündigung storniert werden. 5. Zeitablauf für Auftragsstorno: Serviceaufträge müssen innerhalb von 24 Stunden
storniert werden. Bauaufträge können bis maximal 8 Wochen vor Arbeitsbeginn
zurückgezogen werden, ansonsten wird eine Entschädigungszahlung von 15 % des
Auftragswertes fällig. 6. Sollten
Aufträge nicht innerhalb der in Punkt 5.) angegebenen Fristen storniert
werden, gelten Serviceaufträge als ausgeführt und werden entsprechend des zu
erwartenden Aufwandes abgerechnet, auch wenn es nicht zur Ausführung kommt. 7. Die
Preisbindung an Kostenangebote für Bauaufträge gelten von der Angebotsabgabe
= Angebotsdatum bis zur Auftragserteilung maximal 21 Kalendertage. Sollten
Aufträge nach der 3 wöchigen Frist eingehen, ist eine Preiskorrektur durch
uns, entsprechend der Preisentwicklung möglich und muss vom AG anerkannt
werden. 8. Zahlungsfristen:
Bei Serviceaufträgen gilt für Handwerkerleistungen das Zahlungsziel netto
sofort nach Rechnungslegung. Bei Bauaufträgen gelten für Zwischenrechnungen
netto innerhalb von 14 Kalendertagen, Schlussrechnungen netto innerhalb von 4
Wochen bzw. in Rechnungen hinterlegte Zahlungsziele. Bei individuell
abgestimmten Vertragsbedingungen sind die dort vereinbarten Zahlungsfristen
ebenfalls unbedingt einzuhalten. Für Pauschalverträge ist bei
Auftragsvergabe eine Anzahlung lt. Handwerkerordnung von 30 % des
Auftragswertes fällig. Diese Anzahlung ist dem AN zur freien Verfügung
auszuzahlen. Anzahlungsbürgschaft ist ausgeschlossen. 9. Sollten
Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt eventuell
verhandelte Skonti nachzufordern bzw. entstandene Zinsen, entsprechend den zur
Zeit gültigen Kontokorrentzinsen zu erheben. 10. Sicherheitseinbehalte
sind unverzüglich nach Eingang der entsprechenden Sicherheitsbürgschaft an
uns auszuzahlen, bei Zahlungsverzögerung sind wir berechtigt, die
entsprechenden Kosten, die durch die Doppelsicherung entstehen, dem AG
anzurechnen. 11. Sollten
nach Ausfertigung der Sicherungsbürgschaft die Zahlungen ausbleiben, sind die
Bürgschaftsurkunden unverzüglich an uns zurückzugeben. Wenn zu einem späteren
Zeitpunkt die Einbehalte doch gegen Bürgschaft ausgezahlt werden, so ist die
erforderliche zweite Ausfertigungsgebühr vom AG zu tragen. 12. Bürgschaftsurkunden
sind nach abgelaufener Garantiezeit, VOB 2 Jahre, auf erstes Anschreiben
sofort freizugeben und an uns zurückzusenden. 13. Als
Bürgschaftstext ist das Standardformular unserer Hausbanken, Berliner
Volksbank oder Deutsche Bank, ohne besondere Bedingungen anzuwenden. Sollte der AG ein
gesondertes Bürgschaftsformular vorschreiben, ist dieses im Original bei
Auftragsvergabe beizufügen und durch uns prüfen zu lassen. Sollte das nicht
erfolgen, wird eine Bürgschaft nur zu den genannten Bedingungen der Berliner
Volksbank bzw. der Deutschen Bank geleistet. Die Erstkosten der Bürgschaftsausstellung tragen wir,
ebenso die anfallenden Avalprovisionen. 14. Alle
durch uns eingebauten und gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, bei Nichtzahlung
bzw. verspäteter Zahlung alle Materialien und Einbauten wieder zu entfernen,
auch wenn diese fest mit dem Baukörper verbunden sind. Sollte es zu solchen
Demontagen kommen, sind die dafür erforderlichen Kosten vom AG zu tragen und
werden auf Stundennachweis abgerechnet. 15. Bestellungen
und Mengenvorgaben durch den AG gelten als verbindlich und können nicht
storniert werden. Sollten Mindermengen zum Einbau kommen, ist eine angemessene
Entschädigung vom AG zu tragen. Mindestens eventuelle Rücknahmekosten von
nicht eingebauten Materialien sind vom AG zu tragen. Sollten Mindermengen
durch Veränderungen an der Bausubstanz zum Tragen kommen, so sind diese vom
AG mindestens 4 Wochen vor Warenbestellung anzuzeigen. 16. Werden
während der Bauzeit eines Bauvorhabens Änderungen vorgenommen, die zu
Massenerhöhungen kommen, so sind auch hier die Preisbindungen begrenzt auf 3
Monate nach Auftragserteilung. Massenänderungen nach Ablauf dieser Zeit
erfordern eine neue Preisverhandlung, auch wenn im LV für solche Arbeiten
entsprechende Positionen vorhanden sind. 17. Nachaufträge
während eines Bauvorhabens sind grundsätzlich nicht zu den gleichen
Bedingungen des Hauptauftrages zu sehen, sondern immer als Zusatzleistung
entsprechend der vorgenannten Bedingungen für Serviceaufträge zu behandeln
und unterliegen automatisch diesen AGB. Ausnahme hierfür sind entsprechend
verhandelte Vertragsbedingungen. 18. Abzüge
wie Baunebenkosten und Bauwesenversicherungen sind eindeutig anzuzeigen und in
den Werkverträgen festzulegen. 19. Die Demare D.I.E. Service GmbH und ihre Mitarbeiter haften
nicht für eventuell auftretende Schäden, die durch Links von unserer
Internetpräsenz entstehen. Alle verlinkten Seiten waren bis zu ihrer
Einbindung in unsere Webpräsenz virenfrei. 20. Die
AGB sind in den Vertragstext mit aufzunehmen als Bestandteil des Werkvertrages
und gelten dann auch ohne separate Unterschrift des AG
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